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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bodensee Werk – Joshua Southcott

Schulstraße 6, 88682 Salem-Stefansfeld

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Bodensee Werk, Inhaber Joshua Southcott, und seinen Kunden über Renovierungs-, Umbau- und sonstige vereinbarte Handwerksleistungen.

2. Angebot und Vertrag

Art und Umfang der Arbeiten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder eine entsprechende Auftragsbestätigung zustande.

Zusätzliche oder nachträglich gewünschte Leistungen, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Auftrags sind, werden gesondert berechnet.

3. Preise und Zahlung

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise und Zahlungsbedingungen.

Bodensee Werk kann bei größeren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt vereinbaren.

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig.

4. Termine und Ausführung

Vereinbarte Ausführungszeiträume gelten vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von Bodensee Werk nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Materialverzögerungen, notwendiger Zusatzarbeiten, nicht vorhersehbarer Gegebenheiten am Bauwerk oder fehlender Mitwirkung des Kunden.

Der Kunde stellt den notwendigen Zugang zu den Arbeitsbereichen sowie, soweit erforderlich, Strom und Wasser zur Verfügung.

5. Nicht erkennbare Gegebenheiten

Angebote beruhen grundsätzlich auf den bei Besichtigung bzw. Angebotserstellung erkennbaren Gegebenheiten.

Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Mängel, Schadstoffe, ungeeignete Untergründe, Schäden an der Bausubstanz oder andere unvorhersehbare Umstände festgestellt, die zusätzliche Arbeiten erforderlich machen, sind diese nicht automatisch Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs.

Bodensee Werk informiert den Kunden hierüber und stimmt erforderliche Zusatzleistungen und deren Vergütung vor der weiteren Ausführung ab.

6. Vom Kunden bereitgestellte Materialien

Werden Materialien vom Kunden bereitgestellt, haftet Bodensee Werk nicht für Mängel oder Schäden, die auf deren Beschaffenheit, Qualität oder mangelnde Eignung zurückzuführen sind, soweit Bodensee Werk diese nicht zu vertreten hat.

7. Abnahme und Mängel

Nach Fertigstellung ist die vereinbarte Leistung vom Kunden abzunehmen, soweit eine Abnahme gesetzlich vorgesehen ist.

Etwaige Mängel sind Bodensee Werk mitzuteilen. Bodensee Werk erhält Gelegenheit zur Prüfung und, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, zur Nacherfüllung.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

8. Haftung

Bodensee Werk haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Für Umstände, Schäden oder Verzögerungen, die Bodensee Werk nicht zu vertreten hat, wird keine darüber hinausgehende Haftung übernommen. Gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen bleiben unberührt.

9. Kündigung und Widerruf

Für die Kündigung eines Auftrags gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Verbrauchern stehen die gesetzlichen Widerrufsrechte zu, sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine gegebenenfalls erforderliche Widerrufsbelehrung wird dem Kunden gesondert zur Verfügung gestellt.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: Oktober 2026

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